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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das unter der Dienstleistung "ICM" angebotene Touristik - Hotellerie - Marketing durch die Ikroma Company® GmbH  (nachfolgend "ICM") im Verhältnis zu deren Kunden geregelt.

1. ICM - Dienstleistungen für den anbietenden Kunden

ICM stellt dem anbietenden Kunden eine Eingabemaske zur Verfügung, durch die die Daten des jeweiligen Objekts in die Datenbank eingestellt werden. Löschungen und Änderungen können nur durch den Kunden erfolgen, der die Daten in die Datenbank eingestellt hat. Aus den Daten entwickelt die Software ein Exposéflyer, welcher abgerufen werden kann. 

2. ICM-Dienstleistungen für den nachfragenden Kunden

Mit Hilfe einer Suchmaske kann der nachfragende Kunde Hotels und Reisen in der Datenbank suchen. Bei einer nicht handhabbaren Menge von Hotels und Reisen, die gleichzeitig abgefragt werden, kann ICM eine Auswahl treffen bzw. nur eine Teilmenge übermitteln. Eine Haftung ist für die Auswahl ausgeschlossen.

Da ICM lediglich die von den anbietenden Kunden eingestellten Daten anbieten kann, ergeben sich keine Ansprüche gegen ICM, wenn kein passendes Angebot für den nachfragenden Kunden vorhanden ist.

3. Preisänderung und -anpassung

Erhöhen sich an Monopoldienstleister oder an andere Dienste im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages zu zahlende Gebühren oder Entgelte, so ist ICM dazu berechtigt, die ihr dadurch entstehenden Mehrbelastungen an den Kunden weiter zu belasten. ICM ist zur konkreten Darlegung der die Preiserhöhung begründenden Faktoren verpflichtet.

ICM ist unabhängig von vorstehendem Absatz berechtigt, nach Ablauf des ersten Jahres die Preise einseitig mit einer Frist von 4 Monaten zu erhöhen.

4. Angaben des anbietenden Kunden

Der anbietende Kunde verpflichtet sich, die an ICM zu übermittelnden Informationen über das jeweilige Hotel sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen. Der Anbieter ist zudem verpflichtet, das Hotel unverzüglich zu löschen, falls es nicht mehr verfügbar ist.


5. Speicherung von Daten

Die von dem Kunden an ICM gegebenen Daten werden von ICM zu den sich aus dem Vertragsverhältnis und den vorstehenden Regelungen ergebenden Zwecken gespeichert und verarbeitet. Der Kunde verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen seinerseits bei der Übermittlung der Daten zu beachten.


6. Haftung für den Inhalt von Angeboten

Hotel - Reisen - Angebote / Expos?flyer werden aufgrund der Angaben der anbietenden Kunden erstellt. Diese Angaben können von ICM nicht verifiziert werden. Deshalb kann auch keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben übernommen werden. Eine Haftung von ICM im Zusammenhang mit dem Inhalt der Informationen scheidet aus.

7. Weitergabe von Informationen

Informationen, die ein Kunde durch ICM gewinnt, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden oder zu anderen als durch diesen Vertrag verfolgte Zwecke verwendet werden.

8. Leistungen Dritter 

Soweit der Kunde über den von ICM zur Verfügung gestellten Zugang Dienste Dritter in Anspruch nimmt oder sonstige Vertragsverhältnisse zu Dritten begründet, sind diese anderweitigen Vertragsbeziehungen und alle daraus unmittelbar entstehenden Rechte und Verpflichtungen ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrages.

9. Technik

Die angebotene Dienstleistung von ICM erfordert umfangreiche technische Ausstattungen, sowohl im Hardware- als auch im Software-Bereich. Vorübergehende Leistungseinbußen oder -ausfälle aufgrund von technischen Wartungs- oder Aufrüstarbeiten sind nicht auszuschließen. ICM bemüht sich, Beeinträchtigungen für die Kunden gering zu halten. Schadensersatzansprüche entstehen nicht, es sei denn, ICM sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

Für Leistungseinbußen oder -ausfälle anderer Dienstleister, dessen Dienste von ICM in Anspruch genommen werden zur Erfüllung eigener Vertragspflichten, kann ICM nur insoweit und nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes Gewähr übernehmen, als ICM Einwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten hat. Für diesen Fall ist die Haftung ebenfalls auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Kann ICM seine Leistungen aus Gründen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen, nicht erbringen, so erfolgt keine Rückvergütung. Ist der Leistungsausfall von ICM oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten, so erfolgt eine Rückvergütung nur dann, wenn der Fehler mindestens grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde und der Ausfall für einen längeren Zeitraum als einen vollen Kalendertag angedauert hat.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erhalt oder Beibehalt einmal gewählter oder vergebener Domains oder anderer Adressen. Die Änderung für den Betrieb, deren oder die Teilnahme im Internet verwendeter Normen, Adressen oder anderer technischer Standard, haben keinen Einfluss auf den Vertrag. Der Kunde hat Anspruch darauf, dass die Dienstleistungen nicht willkürlich verändert oder verringert werden.

10. Viren

Im Fall der Beeinträchtigung oder des Ausfalls des Zugangs zum INTERNET durch Viren haftet eine Vertragspartei nur dann, wenn die jeweils andere Vertragspartei nachweist, dass die Ursache von der Vertragspartei oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzt wurde.

11. Leitungs- und Kommunikationskosten

Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom-Gebühren oder Gebühren anderer Leitungsanbieter) zwischen dem Kunden und dem Anschlusspunkt des Providers sind - sofern nicht in diesem Vertrag ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird - nicht Vertragsbestandteil und sind daher vom Kunden direkt an den Leitungsanbieter zu bezahlen.

12. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Ansprüche der ICM kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag gegen ICM geltend machen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die ICM berechtigt, seine Leistungen zurück zuhalten, d.h. den Zugriff zu sperren. Der Kunde bleibt zur Entrichtung der weiter anfallenden monatlichen Entgelte auch in diesem Fall verpflichtet.

13. Folgen des Verzugseintritts beim Kunden

Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so kann die ICM das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung aller weiteren, gesetzlichen Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt der ICM vorbehalten.

14. Haftungsbeschränkung der Höhe nach

Die Haftung von ICM ist der Höhe nach beschränkt auf  € 5000,-, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.

15. Schriftform

Änderungen, Ergänzungen und sonstige Erklärungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

16. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das materielle und formelle Recht Deutschlands Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Detmold, Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von ICM. ICM bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.

17. Salvatorische Klausel / Teilnichtigkeit

Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine solche wirksame Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt und die von den Parteien, hätten sie die Unwirksamkeit gekannt, getroffen worden wäre. Planwidrige Lücken sind entsprechend zu schließen.